Seit 2017 dürfen Ärzte in Deutschland Cannabis als Arzneimittel gegen Schmerzen verschreiben – das allerdings nur dann, wenn alle anderen Schmerzmittel keine ausreichende Wirkung erzielen. Cannabis darf also nur als letzte Option in Betracht gezogen werden.

Die medizinische Forschung steht bei diesem Thema noch ziemlich am Anfang. Es gibt bisher nur wenige aussagekräftige Studien zur Wirksamkeit und deshalb Vorbehalte von Ärzten und Krankenkassen gegenüber einer Kostenerstattung, die in bestimmten Fällen aber möglich ist.

So kommt es immer auf den Einzelfall an, wenn man vor der Entscheidung steht, ob Cannabis als Schmerzmittel eingesetzt werden kann und soll. Fragen Sie Ihren Arzt/Ihre Ärztin, ob Cannabis für Sie infrage kommt und ob eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung möglich wäre.

Weitere Informationen finden Sie bei der Deutschen Schmerzliga und in der „DGS – Zeitschrift für angewandte Schmerztherapie“ (Ausgabe 3/2018, S.14–15 u. S. 46). Für Mitglieder hat die Schmerzliga zudem ein Handout über Cannabis in der Schmerzmedizin zusammengestellt.

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