Ein Antrag auf Leistungen zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation kann von der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt werden, wenn eine Erwerbsminderung bereits eingetreten ist und durch Reha-Maßnahmen die Erwerbsfähigkeit voraussichtlich nicht positiv beeinflusst werden kann. In bestimmten Fällen werden die Kosten aber von der Krankenkasse übernommen. Wichtig ist, dass der behandelnde Arzt/die behandelnde Ärztin die medizinische Notwendigkeit der Reha-Maßnahme gut begründet.

Weitere Informationen zu den Themen Reha und Erwerbsminderungsrente bietet eine Broschüre der Deutschen Rentenversicherung.

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