Zunächst muss ein behandelnder Arzt/eine behandelnde Ärztin die medizinische Notwendigkeit einer Reha-Maßnahme feststellen, damit ein Antrag gestellt werden kann. Über die Bewilligung entscheidet dann der zuständige Kostenträger. Bei gesetzlich versicherten Erwerbsfähigen ist das in der Regel die Deutsche Rentenversicherung, in anderen Fällen sind die Krankenkassen zuständig. Bei privaten Krankenversicherungen gibt es unterschiedliche Regelungen. Wenn Sie privat krankenversichert sind, sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden, um Ihre Ansprüche zu klären.  

Weitere Informationen zur medizinischen Rehabilitation bietet die Deutsche Rentenversicherung.

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