Als Arbeitnehmer steht Ihnen nach einer Krankschreibung eine Fortzahlung Ihres Gehalts für eine Dauer von max. 6 Wochen zu. Dies gilt auch, wenn Sie eine Reha-Maßnahme beginnen. Wenn der Anspruch auf Lohnfortzahlung wegen einer Vorerkrankung bereits ganz oder teilweise verbraucht ist, können Sie von der Rentenversicherung während der Reha ein Übergangsgeld erhalten. Die Höhe des Übergangsgeldes beträgt 68 oder 75 % Ihres Einkommens und hängt davon ab, ob in Ihrem Haushalt ein Kind oder ein pflegebedürftiger Angehöriger lebt.

Weitere Informationen zur Lohnfortzahlung und zum Übergangsgeld bietet die Deutsche Rentenversicherung.

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