Die Wahl der Rehabilitationsklinik sollte sich danach richten, wo Betroffene die für sie geeignete Therapie bekommen können. Informieren Sie sich am besten schon vor dem Reha-Antrag, ob es in Ihrer Umgebung eine spezialisierte Schmerz-Rehaklinik gibt. Laut Sozialgesetzbuch haben Patienten ein Wunsch- und Wahlrecht: Der Kostenträger soll „berechtigten Wünschen“ der Versicherten entsprechen. Wenn Sie mit der vom Kostenträger ausgewählten Klinik nicht einverstanden ist, können Sie Widerspruch einlegen. Der Kostenträger muss dann begründen, warum die ausgewählte Klinik geeignet ist, die erforderlichen Rehabilitationsleistungen zu erbringen.

Weitere Informationen zu den Reha-Wahlmöglichkeiten bietet das Bundesgesundheitsministerium.

Informationen zu spezialisierten Schmerz-Rehakliniken bietet die Deutsche Schmerzgesellschaft.

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