Wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate länger als 6 Wochen arbeitsunfähig waren, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Das bedeutet: Der Arbeitgeber klärt gemeinsam mit Ihnen, wie Sie die Arbeit fortsetzen können und mit welchen vorbeugenden Leistungen oder Hilfen die Gesundheit gestärkt werden kann.

Wenn Sie gesundheitlich stark eingeschränkt sind, sollten Sie in Erwägung ziehen, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Schwerbehinderte Menschen haben im Arbeitsleben besondere Rechte, u. a. bei der Auswahl und Gestaltung des Arbeitsplatzes. Gibt es im Betrieb mindestens fünf schwerbehinderte oder dem Betroffenen gleichgestellte Personen mit Behinderung, die nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, muss es eine örtliche Schwerbehindertenvertretung geben. Die zuständigen Mitarbeiter können Sie beraten und kümmern sich auch um die Umsetzung von technischen und organisatorischen Änderungen am Arbeitsplatz.

Mehr Informationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Zum Thema Behinderung und Teilhabe informiert der Sozialverband VdK Deutschland.

Weitere Informationen zu den Rechten und Pflichten von behinderten Menschen im Arbeitsleben bietet die Plattform talentplus.de vom Institut der deutschen Wirtschaft.

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