Grundsätzlich können Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit reduzieren möchten, nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) einen Anspruch auf Teilzeitarbeit gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Dieser Anspruch gilt aber nur für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat und deren Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Und selbst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, dem Wunsch nach Arbeitszeitreduzierung zu folgen – er kann aus betrieblichen Gründen ablehnen. Wenn Ihr Arbeitgeber eine Reduzierung der Arbeitszeit verweigert, sollten Sie sich an den Betriebs- oder Personalrat Ihres Unternehmens wenden und um Unterstützung bitten.

Umfassende Informationen zur Teilzeit bietet das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Für eine arbeitsrechtliche Beratung können Sie sich an das Bürgertelefon des Ministeriums wenden.

Bei Fragen hilft auch die Deutsche Schmerzliga. Für Mitglieder bietet sie die Möglichkeit einer individuellen Rechtsberatung.

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