Ja. Bei chronischen Schmerzen kann das zuständige Versorgungsamt den Grad der Behinderung (GdB) bzw. Grad der Schädigungsfolgen (GdS) feststellen. Er bemisst sich nach der zugrunde liegenden Erkrankung und/oder den durch die Schmerzen verursachten Funktionseinschränkungen. Die Richtlinien für die Feststellung von GdB und GdS sind die sogenannten „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“.

Weitere Informationen zur Feststellung der Behinderung bietet der Sozialverband VdK Deutschland.

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