Einen Schwerbehindertenausweis erhält man, wenn der Grad der Behinderung (GdB) nachweislich 50% oder mehr beträgt. Beantragt wird der Ausweis beim zuständigen Versorgungsamt. Er soll Nachteile in vielen Lebensbereichen ausgleichen, z. B. durch Steuererleichterungen, und Hilfe im Alltag ermöglichen, z. B. wenn die Gehfähigkeit eingeschränkt ist oder man auf die Begleitung einer Hilfsperson angewiesen ist. Im Berufsleben haben schwerbehinderte Menschen besondere Rechte: z. B. bei der Auswahl und Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, Leistungsanforderungen, beruflicher Förderung sowie beim Teilzeitanspruch und Kündigungsschutz. Außerdem stehen schwerbehinderten Menschen zusätzliche Urlaubstage zu.

Weitere Informationen zum Schwerbehindertenausweis bieten der Sozialverband VdK Deutschland und die Plattform einfach-teilhaben.de vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

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