Sie sind nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber die Feststellung der Schwerbehinderung mitzuteilen, aber es ist in Ihrem eigenen Interesse, da Sie dadurch zahlreiche Vorteile in Anspruch nehmen können. Schwerbehinderte Menschen haben im Arbeitsleben besondere Rechte, z. B. bei der Auswahl und Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, bei den Leistungsanforderungen, beim Kündigungsschutz und beim Urlaubsanspruch.

Weitere Informationen bieten der Sozialverband VdK Deutschland und die Plattform einfach-teilhaben.de vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

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