Wenn Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren möchten, weil Sie mit einem Vollzeitjob überfordert sind, sollten Sie Ihren Arbeitgeber darauf ansprechen. Arbeitnehmer in Vollzeitstellen haben in vielen Fällen einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit. Weitere Informationen zur Teilzeit finden Sie hier.
Wenn Sie innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen krank waren, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, um Sie zu unterstützen. Es ist möglich, über eine zeitlich begrenzte Teilzeitregelung ins Berufsleben zurückzukehren. Dazu gibt es ein besonderes Modell (das sogenannte „Hamburger Modell") für eine stufenweise Rückkehr ins Berufsleben. Das Ziel dieser stufenweisen Wiedereingliederung besteht darin, Beschäftigte unter ärztlicher Aufsicht wieder an die volle Arbeitsbelastung zu gewöhnen.
Die Deutsche Rentenversicherung und die Plattform Betanet bieten Informationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement und zum Hamburger Modell

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