Wenn Sie auf Medikamente angewiesen sind, sollten Sie bei der Reiseplanung darauf achten, dass Sie Ihre Medikamente in ausreichender Menge mitnehmen und dabei auch eine Reserve einplanen. Außerdem sollten Sie sich darüber informieren, welche spezifischen Reisebedingungen im Ausland für Reisende gelten, die Betäubungsmittel (z. B. Opioide, Cannabis) mit sich führen. Bei einer Flugreise sollten Sie die Medikamente im Handgepäck transportieren, da es in den Gepäckräumen zu großen Temperatur- und Druckschwankungen kommen kann, die den Medikamenten schaden könnten. Außerdem ist es wichtig, die Medikamente stets bei sich zu tragen, falls das Gepäck verloren geht oder später ankommt. Falls Sie Psychopharmaka oder Opioide einnehmen, sollten Sie eine englischsprachige Bescheinigung vom Arzt und/oder einen Opioid-Ausweis mitnehmen, um nachweisen zu können, dass Sie die Medikamente aus medizinischen Gründen benötigen.

Wenn Sie in ein Land reisen, in dem das Schengener Abkommen gilt, benötigen Sie eine zweisprachige (meist Englisch und Französisch) Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln (z. B. Opioide) im Rahmen einer ärztlichen Behandlung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens. Diese Bescheinigung muss beglaubigt sein. Die Adressen der zuständigen Behörden in den einzelnen Bundesländern bekommt man bei der Deutschen Schmerzliga. Für Reisen in Nicht-Schengen-Gebiete benötigt man ein viersprachiges sogenanntes „Gelbes Blatt“ mit allen Informationen bezüglich der Medikamente. Auch dieses Formular muss beglaubigt sein, oftmals von der Botschaft des zu bereisenden Landes.

Weitere Informationen und Vordrucke für ärztliche Bescheinigungen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), bei der Deutschen Schmerzliga sowie beim Internationalen Suchtstoffkontrollamt / International Narcotics Control Board.

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