Wer vom Arzt/von der Ärztin krankgeschrieben wurde, bekommt vom Arbeitgeber das Gehalt über 6 Wochen weiter ausgezahlt. Die sogenannte „Entgeltfortzahlung“ ist gesetzlich festgeschrieben. Wenn jemand länger als 6 Wochen krankgeschrieben ist, zahlt die Krankenkasse nach Ablauf der 6 Wochen ein Krankengeld für bis zu 78 Wochen. Wenn danach die Arbeitsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt bleibt, kommt für Ihren Partner/Ihre Partnerin möglicherweise eine Erwerbsminderungsrente infrage.

Weitere Informationen zur Entgeltfortzahlung finden Sie hier.

Fragen zum Krankengeld beantwortet die Krankenkasse. Wenn Sie sich zur Erwerbsminderungsrente persönlich beraten lassen möchten, können Sie eine lokale Beratungsstelle der Rentenversicherung aufsuchen. Die Beratung ist kostenlos. Adressen für Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Umgebung finden Sie hier.

Bei sozialrechtlichen Fragen zum Thema Berufsunfähigkeit können auch die großen Sozialverbände VdK und SoVD weiterhelfen.

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