Welche Brustkrebsart bei Ihnen vorliegt, können Sie den Unterlagen entnehmen, die Sie von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin erhalten haben. Falls Sie keine genauen Informationen bekommen haben, sprechen Sie Ihren Arzt darauf an. Laut Patientenrechtegesetz müssen Patienten verständlich und umfassend über Therapien und Diagnosen aufgeklärt werden. Wenn Ihr Brustkrebs nach einer Pause zurückgekehrt ist, soll der Hormonrezeptor- und HER2-Status erneut überprüft werden, da sich die Metastase vom früheren Tumor unterscheiden kann. Hier finden Sie Unterstützung beim Verstehen Ihres Befunds. Medizinstudenten übersetzen kostenlos Ihre Befunde in eine für Patienten verständliche Sprache. Weitere Informationen zu den verschiedenen Brustkrebsarten finden Sie zum Nachlesen bei der Deutschen Krebsgesellschaft.

 

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