Fahrtkostenerstattung nur bei medizinischer Notwendigkeit

Fahrtkosten werden in der Regel nur dann von den Krankenkassen erstattet, wenn sie aus medizinischen Gründen unbedingt notwendig sind, z. B. bei Rettungsfahrten. Eine Kostenerstattung bei ambulanten Behandlungen ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn es medizinisch notwendig ist, dass Sie für die Behandlung in eine andere Stadt fahren. Wichtig ist dabei, dass Sie die Kostenerstattung vorab mit der Krankenkasse abklären, bevor Sie die Behandlung in einer anderen Stadt beginnen.

Erstattung nur nach vorheriger Genehmigung

In der Regel werden Fahrtkosten für ambulante Behandlungen nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse erstattet. Sprechen Sie Ihre Krankenkasse darauf an und klären Sie rechtzeitig, welche Dokumente (z. B. Fahrscheine, ärztlicher Nachweis der medizinischen Notwendigkeit der Behandlung) dazu eingereicht werden müssen.

Behandlungskosten von der Steuer absetzen

Krankheitsbedingte Kosten, die nicht von den Krankenkassen erstattet werden, z. B. Kosten von Behandlungen oder Fahrtkosten, können Sie in bestimmten Fällen und in Abhängigkeit Ihres Einkommens als „außerordentliche Belastungen“ von der Steuer absetzen. Weitere Informationen bietet das Portal Finanztip.

Wenn die Kostenerstattung zum juristischen Konflikt wird

Bei Seltenen Erkrankungen ist es leider häufig schwierig, die medizinische Notwendigkeit einer bestimmten Behandlung nachzuweisen, da es für viele Seltene Erkrankungen unter Umständen keine spezifischen Behandlungen gibt oder weil Leitlinien fehlen. Für die Auseinandersetzung mit der Krankenkasse kann es hilfreich sein, sich an einen Anwalt zu wenden. Gegebenenfalls sollten Sie darüber nachdenken, möglichst frühzeitig eine Rechtschutzversicherung abzuschließen, die Kosten für juristische Auseinandersetzungen mit Ihrer Krankenkasse abdeckt.

Bei Fragen zur Kostenerstattung können Sie sich auch an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden.

Weitere Informationen zur Erstattung von Fahrtkosten durch Krankenkassen lesen Sie hier.

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