In bestimmten Fällen werden die Kosten für eine Haushaltshilfe von den gesetzlichen Krankenkassen oder von der Deutschen Rentenversicherung übernommen. Ein Anspruch besteht, wenn Sie oder eine andere im Haushalt lebende Person Ihren Haushalt nicht weiterführen können und ein Kind unter 12 Jahren oder ein pflegebedürftiger Angehöriger im Haushalt lebt und betreut werden muss.

Weitere Informationen zur Haushaltshilfe bieten die gesetzlichen Krankenkassen und die Deutsche Rentenversicherung.

Auch wenn Sie privat krankenversichert sind, sollen Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden, um Ihre Ansprüche zu klären.

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