Ob eine Behinderung anerkannt wird, hängt davon ab, wie stark jemand durch eine Erkrankung eingeschränkt ist. Dazu wird in der Regel durch das zuständige Versorgungsamt der Grad der Behinderung (GdB) bzw. Grad der Schädigungsfolgen (GdS) festgestellt. Der Grad bemisst sich nach der zugrunde liegenden Erkrankung und/oder den durch die Erkrankung verursachten Funktionseinschränkungen. Die Richtlinien für die Feststellung von GdB und GdS sind die sogenannten „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“.

Weitere Informationen zur Feststellung der Behinderung bieten Patientenorganisationen und der Sozialverband VdK Deutschland.

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