Einen Schwerbehindertenausweis erhält man, wenn der Grad der Behinderung (GdB) nachweislich 50 oder mehr beträgt. Beantragt wird der Schwerbehindertenausweis beim zuständigen Versorgungsamt. Die jeweilige Adresse können Sie beim Bürgeramt Ihrer Gemeinde erfragen oder auf der Internetseite der Gemeinde finden. Der Schwerbehindertenausweis wird in der Regel für maximal 5 Jahre ausgestellt und kann auf Antrag verlängert werden. Wichtig: Verlängerungen sollten rechtzeitig beantragt werden.

Die jeweiligen Behinderungen, gesundheitlichen Einschränkungen und Nachteilsausgleiche werden im Schwerbehindertenausweis durch folgende „Merkzeichen“ kenntlich gemacht:

  • G (eingeschränkte Bewegungsfähigkeit)

  • aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)

  • H (Hilflosigkeit)

  • Bl (Blindheit)

  • Gl (Gehörlosigkeit)

  • TBl (Taubblindheit)

  • B (Begleitperson)

  • RF (Rundfunk/Fernsehen)

  • 1. Kl. (1. Klasse DB)

  • EB (entschädigungsberechtigt)

  • VB (versorgungsberechtigt)

  • Kriegsbeschädigt

Eine Zusammenstellung der Antragsformulare für den Schwerbehindertenausweis finden Sie auf der Internetplattform einfach-teilhaben.de vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Beim Sozialverband VdK Deutschland erhalten Sie weitere Informationen zum Schwerbehindertenausweis und zu den Merkzeichen.

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