Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wenn dieser Widerspruch ebenfalls abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, beim Sozialgericht eine Klage einzureichen. Außerdem können Sie jederzeit einen erneuten Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung („Verschlechterungsantrag“) stellen. Eine Klage vor dem Sozialgericht ist in der ersten Instanz kostenfrei (der eigene Anwalt muss jedoch selbst oder durch die eigene Rechtschutzversicherung gezahlt werden).

Zu den verschiedenen Möglichkeiten können Sie sich bei den großen Sozialverbänden VdK und Sozialverband Deutschland (SoVD) und bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) beraten lassen.

Bei Fragen zum Thema Behinderung können Sie sich auch an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wenden.

Informationen und Unterstützung bei allen Fragen zur Teilhabe bietet auch die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in ihren lokalen Beratungsstellen.

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