Bei pflegebedürftigen Kindern wird der Pflegegrad durch einen Vergleich der Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit und ihrer Fähigkeiten mit altersentsprechend entwickelten Kindern ermittelt. Die Pflegebedürftigkeit wird in der Regel durch besonders geschulte Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) geprüft.

Je nach Einstufung in die fünf Pflegegrade erhalten betroffene Familien finanzielle Unterstützung für die häusliche oder stationäre Pflege. In bestimmten Fällen können zusätzliche Betreuungsleistungen hinzukommen.

Weitere Informationen zur Pflegebedürftigkeit bei Kindern bieten der Medizinische Dienst der Krankenversicherung und das Bundesgesundheitsministerium.

Wie man sich am besten auf die Begutachtung durch den MDK vorbereiten sollte, können Sie bei der Verbraucherzentrale nachlesen.

Für eine persönliche Beratung zu möglichen Pflegeleistungen können Sie sich an die lokalen Pflegestützpunkte der Kranken- und Pflegekassen wenden.

Weitere Beratungsmöglichkeiten für Sozialleistungen finden Sie in der Rubrik „Sozialrecht“.

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