Ihr erster Ansprechpartner bei Problemen am Arbeitsplatz sollte Ihr direkter Vorgesetzter sein. Manche Probleme lassen sich in einem vertraulichen Gespräch klären. Wenn Sie auf dieser Ebene nicht weiterkommen, können Sie sich auch an den Betriebsrat, die Personalabteilung oder die Schwerbehindertenvertretung Ihres Unternehmens wenden. In großen Unternehmen gibt es für den Umgang mit Konflikten in der Regel festgelegte Abläufe und dafür zuständige Personen. In kleineren Betrieben kann es schwieriger sein, die richtigen Ansprechpartner zu finden.

Wenn Sie innerhalb Ihrer Firma keine ausreichende Unterstützung bekommen, können Sie sich an externe Stellen wenden – z. B. an die großen Sozialverbände VdK oder SoVD – und sich dort beraten lassen. Auch Gewerkschaften kommen als Ansprechpartner infrage. Bei einer externen Beratung können sie auch in Erfahrung bringen, ob es sinnvoll ist, einen Rechtsanwalt (Fachanwalt für Arbeitsrecht) einzuschalten.

Menschen mit Behinderungen können sich auch an die lokalen Versorgungsämter und das Integrationsamt beim Regierungspräsidium wenden. Diese Ämter sind dafür zuständig zu prüfen, ob die besonderen Rechte von behinderten Menschen in Unternehmen umgesetzt werden, und finanzieren Hilfen für die Umorganisation und die Ausstattung des Arbeitsplatzes. Die Adresse des für Sie zuständigen Amtes können Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfahren.

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