Im Berufsleben haben schwerbehinderte Menschen besondere Rechte: z. B. bei der Auswahl und Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, bei den Leistungsanforderungen, bei beruflicher Förderung sowie beim Teilzeitanspruch und Kündigungsschutz. Außerdem stehen schwerbehinderten Menschen zusätzliche Urlaubstage zu.

Wenn Sie diese Vorteile nutzen möchten, sollten Sie aber auch bedenken, dass Ihre Erkrankung dadurch am Arbeitsplatz „sichtbar“ werden kann. Manche Kollegen werden Sie vielleicht danach fragen oder Ihren Schwerbehinderten-Status kommentieren.

Bevor sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen, ist es deshalb ratsam, sich nicht nur zu den Vorteilen zu informieren, sondern auch zu den möglichen Problemen, die sich im (beruflichen) Alltag dadurch ergeben können.

Wenn es in einem Betrieb mindestens fünf schwerbehinderte oder dem Betroffenen gleichgestellte Personen mit Behinderung gibt, die nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, muss es eine örtliche Schwerbehindertenvertretung geben. Diese Mitarbeiter sind dann gute Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Schwerbehindertenausweis.

Weitere Informationen zum Schwerbehindertenausweis bieten der Sozialverband VdK Deutschland und die Plattform einfach-teilhaben.de vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Informationen und Unterstützung bei allen Fragen zur Teilhabe bietet auch die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in ihren lokalen Beratungsstellen.

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