Sie sind nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitsgeber die Feststellung der Schwerbehinderung mitzuteilen, es sei denn, Sie können aufgrund Ihrer Behinderung die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr erbringen.

Es ist aber möglicherweise in Ihrem eigenen Interesse, den Arbeitgeber zu informieren, da Sie dadurch zahlreiche Vorteile in Anspruch nehmen können. Schwerbehinderte Menschen haben im Arbeitsleben besondere Rechte, z. B. bei der Auswahl und Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, bei den Leistungsanforderungen, beim Kündigungsschutz und beim Urlaubsanspruch. Auch kann bei Ihrer Gehaltsabrechnung ein Steuerfreibetrag berücksichtigt werden.

Weitere Informationen bieten der Sozialverband VdK Deutschland und die Plattform einfach-teilhaben.de vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Informationen und Unterstützung bei allen Fragen zur Teilhabe bietet auch die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in ihren lokalen Beratungsstellen.

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