Wenn Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren möchten, weil Sie mit einem Vollzeitjob überfordert sind, sollten Sie Ihren Arbeitgeber darauf ansprechen. Arbeitnehmer in Vollzeitstellen haben in vielen Fällen einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit. Weitere Informationen zum Teilzeitanspruch finden Sie unter der Frage "Ich möchte meine Arbeitszeit reduzieren. Kann der Arbeitgeber die Reduzierung verweigern?".

Wenn Sie innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen krank waren, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, um Sie zu unterstützen. Im Rahmen des BEM können Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Reduzierung der Arbeitszeit vereinbaren.
Außerdem ist es möglich, nach einer krankheitsbedingten Abwesenheit über eine zeitlich begrenzte Teilzeitregelung ins Berufsleben zurückzukehren. Dazu gibt es ein besonderes Modell (das sogenannte „Hamburger Modell") für eine stufenweise Rückkehr ins Berufsleben. Das Ziel dieser stufenweisen Wiedereingliederung besteht darin, Beschäftigte unter ärztlicher Aufsicht wieder an die volle Arbeitsbelastung zu gewöhnen.

Weitere Informationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement und zum Hamburger Modell bietet die Internetplattform einfach-teilhaben.de vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

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