Sie sollten einen Antrag auf Anerkennung als Berufskrankheit stellen. Danach wird durch den zuständigen Unfallversicherungsträger (in der Regel die Berufsgenossenschaft) geprüft, ob bei Ihnen die medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine Berufskrankheit erfüllt sind. Wenn es so ist, haben Sie Anspruch auf umfangreiche Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu gehören beispielsweise Behandlungen und Reha-Maßnahmen, Geldleistungen wie Verletztengeld und Versichertenrente, Haushaltshilfe sowie Umgestaltung des Arbeitsplatzes, Fortbildungen und Umschulungen.

Weitere Informationen zu Berufskrankheiten bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

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