Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen einen Vollzeitjob nicht mehr schaffen, kommt für Sie möglicherweise eine Rente wegen Erwerbsminderung infrage.

Volle Erwerbsminderungsrente: Wer seiner Arbeit weniger als 3 Stunden täglich nachgehen kann, hat Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente.

Teilerwerbsminderungsrente: Wer mindestens 3, aber nicht mehr mindestens 6 Stunden am Tag arbeiten kann, hat Anspruch auf eine Teilerwerbsminderungsrente.

Für beide Renten müssen Betroffene mindestens 5 Jahre rentenversicherungspflichtig angestellt gewesen sein. Außerdem müssen sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Grundsätzlich kann zur Rente auch hinzuverdient werden. Die maximal erlaubte Höhe des Verdienstes richtet sich danach, welche Rente Sie erhalten. Zur vollen Erwerbsminderungsrente kann man derzeit bis zu 450 Euro monatlich hinzuverdienen.

Weitere Informationen zur Erwerbsminderungsrente finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Wenn Sie sich persönlich beraten lassen möchten, können Sie eine lokale Beratungsstelle der Rentenversicherung aufsuchen. Die Beratung ist kostenlos.

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