Ob Sie früher in Rente gehen können, hängt von der Schwere Ihrer Erkrankung ab. Für Menschen mit Schwerbehinderung (d. h. der Grad der Behinderung ist mindestens 50) ist ein Rentenbeginn vor dem regulären Renteneintrittsalter möglich. Einen Anspruch auf vorzeitige Altersrente haben Sie, wenn Sie als schwerbehinderter Mensch anerkannt sind und 35 Jahre Versicherungszeit in der Rentenversicherung nachweisen können.

Informationen über die vorzeitige Altersrente für Menschen mit Behinderung bietet die Deutsche Rentenversicherung.

0