Der Begriff „Rehabilitation“ steht für unterschiedliche Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, die Gesundheit eines Menschen zu fördern und eine bessere Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Man unterscheidet verschiedene Arten der Rehabilitation:

  • Bei einer medizinischen Rehabilitation stehen die körperliche und psychologische Gesundung im Vordergrund. Eine Sonderform der medizinischen Rehabilitation ist die sogenannte Anschlussrehabilitation (auch Anschlussheilbehandlung genannt). Sie findet nach Operationen statt, um die Genesung zu fördern und die Leistungsfähigkeit zu verbessern.

  • Bei einer beruflichen Rehabilitation können verschiedene Leistungen zur besseren Teilhabe am Arbeitsleben genutzt werden (z. B. Beratung zur beruflichen Neuorientierung, Umschulung).

  • Eine soziale Rehabilitation verfolgt das Ziel, eine bessere gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen zu ermöglichen (z. B. durch heilpädagogische Leistungen für chronisch kranke Kinder oder Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderungen).

Weitere Informationen zur Rehabilitation finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung oder den anderen Trägern von Leistungen zur Teilhabe.

Informationen und Unterstützung bei allen Fragen zur Teilhabe und Rehabilitation bietet auch die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in ihren lokalen Beratungsstellen.

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