Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen zu können:

  • Die medizinische Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme muss von einem Arzt bestätigt werden.

  • Die Rehabilitationsmaßnahme muss vom Kostenträger genehmigt sein.

Der Antrag für eine medizinische Reha-Maßnahme läuft in der Regel über den Hausarzt/die Hausärztin oder einen Facharzt/eine Fachärztin, der/die eine medizinische Notwendigkeit bestätigt. Einen Antrag für eine berufliche oder soziale Rehabilitation können Sie selbst beim jeweiligen Kostenträger einreichen.

Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Krankenversicherung oder bei der Deutschen Rentenversicherung oder den anderen Trägern von Leistungen zur Teilhabe.

Informationen und Unterstützung bei allen Fragen zur Teilhabe und Rehabilitation bietet auch die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in ihren lokalen Beratungsstellen.

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