Nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche können Reha-Maßnahmen in Anspruch nehmen. Eine Maßnahme kann infrage kommen, wenn durch die Reha eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit beseitigt oder eine erheblich beeinträchtigte Gesundheit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann. Ob eine Reha-Maßnahme bewilligt wird, hängt u. a. von der Art der Erkrankung ab und von den voraussichtlichen Auswirkungen auf eine spätere Berufstätigkeit.

Die Träger von Reha-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche sind in der Regel die Deutsche Rentenversicherung oder die Krankenkassen.

Die Kosten für eine Begleitperson werden bei Reha-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche bis 12 Jahren in der Regel von den Trägern übernommen. Bei älteren Kindern muss dazu die medizinische Notwendigkeit einer Begleitung nachgewiesen werden. Zudem kann eine Erstattung des Verdienstausfalls beantragt werden. Die Übernahme von Kosten für eine Haushaltshilfe ist in bestimmten Fällen ebenfalls möglich. Bei Fragen zur Kostenerstattung können Sie sich an den jeweiligen Kostenträger wenden.

Weitere Informationen zu Reha-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche bieten die Deutsche Rentenversicherung und das Kindernetzwerk e.V.

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