Über die Bewilligung einer Reha-Maßnahme entscheidet der zuständige Kostenträger. Bei gesetzlich versicherten Erwerbsfähigen ist das in der Regel die Deutsche Rentenversicherung, in anderen Fällen sind die Krankenkassen zuständig. Bei privaten Krankenversicherungen gibt es unterschiedliche Regelungen. Wenn Sie privat krankenversichert sind, sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden, um Ihre Ansprüche zu klären.

Wenn der Antrag abgelehnt wird, können Sie beim Kostenträger eine schriftliche Begründung verlangen. Gegen die Ablehnung können Sie innerhalb der genannten Frist Widerspruch einlegen. Dazu sollten Sie die Ablehnungsgründe vorab mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin besprechen und den Widerspruch mithilfe Ihres Arztes / Ihrer Ärztin begründen.

Hilfe beim Widerspruch bieten auch Beratungsstellen wie die Sozialverbände VdK und SoVD und die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).

Weitere Informationen zu Reha-Maßnahmen bieten die Deutsche Rentenversicherung, die Krankenkassen, die Berufsgenossenschaften sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR).

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