Wer vom Arzt/ von der Ärztin krankgeschrieben wurde, bekommt vom Arbeitgeber das Gehalt über 6 Wochen weiter ausgezahlt. Die sogenannte „Entgeltfortzahlung“ ist gesetzlich festgeschrieben. Wenn jemand länger als 6 Wochen krankgeschrieben ist, zahlt die Krankenkasse danach in der Regel ein Krankengeld für bis zu 78 Wochen. Wenn später die Arbeitsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt bleibt, kommt möglicherweise eine Erwerbsminderungsrente infrage.

Weitere Informationen zur Entgeltfortzahlung finden Sie hier.

Für Fragen zum Krankengeld können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden.

Wer sich zur Erwerbsminderungsrente persönlich beraten lassen möchte, kann eine lokale Beratungsstelle der Rentenversicherung aufsuchen.

Für Auskünfte und Beratung vor Ort können Sie sich auch an die lokalen Niederlassungen der Bundesagentur für Arbeit wenden.

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