Bei krankheitsbedingten Lernproblemen können Sie für Ihr Kind eine sonderpädagogische Förderung bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde beantragen. Das Kind erhält dadurch den Status eines Inklusionsschülers und eine individuelle Unterstützung. Gegebenenfalls sollten Sie auch in Erwägung ziehen, ob Ihr Kind in einer Förderschule mit reduzierten Leistungsanforderungen und intensiverer Betreuung möglicherweise besser aufgehoben ist als in einer Regelschule.

Zu Fragen der Schullaufbahn können Schulsozialarbeiter und Lehrer beraten und Möglichkeiten aufzeigen. Viele Landesschulämter bieten zudem eine schulpsychologische Beratung an.

Informationen und persönliche Beratung vor Ort bietet auch die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (BKE) in mehr als 1000 Beratungsstellen bundesweit und als Online-Beratung.

Weiterführende Informationen zu Förderschulen und sonderpädagogischer Förderung bietet der Deutsche Bildungsserver.

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