Bei Fragen zur Schullaufbahn sind Lehrer und Schulsozialarbeiter wichtige Ansprechpartner. Sie können Ihnen helfen, die Situation des Kindes realistisch einzuschätzen und mögliche Wege aufzeigen.

Bei Fragen zu einem Schulwechsel oder einem sozialpädagogischen Förderbedarf können Sie sich auch von den kommunalen Schulämtern beraten lassen. Vor einem Schulwechsel müssen Sie sich beim Schulamt und bei der alten sowie der neuen Schule informieren, unter welchen Voraussetzungen der Schulwechsel möglich ist.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Unterricht im Krankenhaus oder ein Hausunterricht möglich. Den konkreten Ablauf regelt die zuständige Schulaufsichtsbehörde in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt. Informationen zum Hausunterricht bekommen Sie beim kommunalen Jugend- und Schulamt.

Informationen und persönliche Beratung vor Ort bietet auch die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (BKE) in mehr als 1000 Beratungsstellen bundesweit und als Online-Beratung.

Weiterführende Informationen zum Thema „Schule für Kranke“ finden Sie beim Deutschen Bildungsserver.

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