Es bietet sich an, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, die eine Vertrauensperson bevollmächtigt, in Ihrem Namen Entscheidungen zu fällen oder behördliche Angelegenheiten zu erledigen. Sie können in dieser Vollmacht ganz genau eingrenzen und festlegen, in welchen Bereichen die Vertrauensperson Ihre Angelegenheiten übernehmen darf.

Falls Sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht die gesamte Führung Ihrer Angelegenheiten aus der Hand geben, aber dennoch für den Notfall vorsorgen möchten, können Sie das vorab mittels einer Betreuungsverfügung tun. Diese ist ein Auftrag an das Gericht, eine von Ihnen gewünschte Person zu Ihrem rechtlichen Betreuer zu bestellen, falls es in einer Phase Ihrer Krebserkrankung nötig sein sollte.

Wichtig ist auch die Patientenverfügung. Sie regelt, welche medizinischen Behandlungen von Ihnen gewünscht sind, falls Sie nicht mehr in der Lage dazu sein sollten, selbst zu entscheiden.

Wichtig zu wissen ist ebenfalls, dass Sie Vollmachten und Patientenverfügung zeitlich befristen oder jederzeit widerrufen können.

Diese drei Formulare schaffen Sicherheit. Es kann sinnvoll sein, sich auch mit dem behandelnden Arzt/der Ärztin auszutauschen, psychoonkologischen Rat einzuholen und sich bei Sozialstationen sowie Patientenorganisationen zu erkundigen.

Weiterführende Informationen und Vordrucke zu Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsrecht finden Sie beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz oder auch bei kirchlichen Organisationen wie z. B. der Caritas. Das Ministerium bietet zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung Broschüren an.

Es ist empfehlenswert, seine Dokumente beim Zentralen Vorsorgeregister zu registrieren, damit im Betreuungsfall Ihre Vorsorgeurkunde sicher gefunden wird. Zusätzlich können Sie diese auch noch bei Angehörigen, einer Vertrauensperson oder einem Rechtsanwalt bzw. Notar hinterlegen.

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