Es gibt zahlreiche Musterpatientenverfügungen. Einige sind eher generell formuliert, andere sind konkreter, enthalten Alternativen und individuelle Anpassungsmöglichkeiten durch den Verfasser. Für alle Patientenverfügungen gilt aber, dass auf allgemeine Formulierungen verzichtet werden sollte. Vielmehr muss möglichst detailliert beschrieben werden, in welchen Situationen Ihre Patientenverfügung greifen soll und welche individuellen Behandlungswünsche Sie haben.

Sie können die Formulierungshilfen und Textbausteine des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz als Anregungen und Grundlage für die Beschreibung Ihrer eigenen Lage verwenden und um Ihre persönlichen Bedürfnisse erweitern. Wir empfehlen, sich die Vordrucke anzuschauen und möglicherweise aufkommende Fragen zu notieren. Sprechen Sie dazu mit einer Vertrauensperson und lassen Sie sich gegebenenfalls von ärztlich oder notariell beraten.

Unterstützung bei der Erstellung und Prüfung Ihrer Vollmachten und Verfügungen bietet die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Die Zentralstelle Patientenverfügung des Humanistischen Verbands Deutschlands engagiert sich für das individuelle Selbstbestimmungsrecht und bietet Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Patientenverfügungen an.

Gute Ratgeber sind auch die Sozialverbände (VdK oder Sozialverband Deutschland). Die Caritas informiert zum Thema Vorsorge umfassend in ihrer Online-Beratung. Krankenkassen oder die Verbraucherzentralen können ebenfalls ein entsprechend kompetenter Ansprechpartner sein.

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