Häufig wird das entnommene Tumorgewebe für mögliche spätere Untersuchungen in einem pathologischen Institut aufbewahrt. Wichtig zu wissen ist, dass die entnommene Gewebeprobe nach der Biopsie Eigentum des Patienten/der Patientin bleibt. Eine spätere Nutzung der Gewebeprobe zu Forschungszwecken ist nur dann möglich, wenn der Patient / die Patientin dazu seine Zustimmung erteilt.

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