Bei welchem Arzt sollte ich die Nachsorge machen?

Die Nachsorge sollte bei einem Facharzt und nicht beim Hausarzt stattfinden. Der Hausarzt wird die Nachsorge in der Regel nur begleiten.  

Am besten ist es, wenn sich dieser Arzt auf die (Nach-)Behandlung und Betreuung von Nierenkrebskranken spezialisiert hat. Dies ist in der Regel ein niedergelassener Urologe oder ein Onkologe (Arzt, der auf die Behandlung von Krebserkrankungen spezialisiert ist). Ein Nierenspezialist (in der Fachsprache: Nephrologe) wird in der Regel dann hinzugezogen, wenn Ihre Niere in Ihrer Funktionsfähigkeit eingeschränkt ist. Falls der behandelnde Urologe oder Onkologe nicht über Erfahrungen in der Palliativmedizin verfügt, sollte im fortgeschrittenen Krankheitsstadium zusätzlich ein Arzt mit der Zusatzqualifikation „Palliativmedizin“ in Ihre Behandlung eingebunden werden.

Wichtig ist außerdem, dass Sie sich für die Nachsorge einen Arzt suchen, zu dem Sie Vertrauen haben.

Alles rund um die Nachsorge bei Nierenkrebs können Sie, in der Patientenleitlinie Nierenkrebs, im Blauen Ratgeber Nierenkrebs der Deutschen Krebsgesellschaft oder bei der Patientenorganisation „Das Lebenshaus“ nachlesen.

Welche Untersuchungen werden im Rahmen der Nachsorge vorgenommen?

In der Patientenleitlinie Nierenkrebs und dem Blauen Ratgeber Nierenkrebs der Deutschen Krebshilfe finden Sie Tabellen, denen Sie entnehmen können, bei welcher Risikoklasse welche Untersuchungen zu welchem Zeitpunkt vorgenommen werden.

Bei den regelmäßigen Nachsorgeterminen wird Ihr Arzt Sie zunächst ausführlich befragen, wie es Ihnen geht und ob seit der letzten Untersuchung irgendwelche Beschwerden hinzugekommen sind. Dazu kommt die körperliche Untersuchung. Danach folgen dann je nach Zeitpunkt der Nachsorge, Ihrem Befinden und Ihrem Allgemeinzustand verschiedene Untersuchungen, wie zum Beispiel:

  • Blutuntersuchung, um festzustellen, ob Ihre Niere gut arbeitet
  • CT/MRT des Bauch- und Beckenraumes
  • CT des Brustkorbes
  • Ultraschall

Bei Patienten mit einer metastasierten Nierenkrebserkrankung gibt es keine Nachsorge im engeren Sinne. Dann geht es in der Regel um eine lebenslange Therapie, um die Erkrankung über möglichst lange Zeit zu kontrollieren, tumorbedingte Beschwerden zu verhindern bzw. zu lindern und die Lebensqualität zu halten. Ziel wird es hier vor allem sein, den Erfolg der Behandlung regelmäßig zu überwachen und gegebenenfalls die Therapie anzupassen. 

Zu welcher Risikogruppe gehöre ich und was bedeutet das für meine Lebenserwartung?

Bei einem lokalen Nierentumor unterscheidet man verschiedene Risikoklassen,  um das Risiko einzuschätzen, wie wahrscheinlich es ist, dass der Krebs zurückkehrt. Besprechen Sie mit Ihrem Arzt, zu welcher Risikoklasse Sie gehören.

Kriterien dafür sind, welches Tumorstadium bei Ihnen vorliegt, wie sehr sich die Krebszellen von denen des normalen Gewebes in der Niere unterscheiden, ob eine Operation oder nur eine örtliche Behandlung mit Kälte oder Wärme vorgenommen wurde und ob der Tumor vollständig entfernt werden konnte.

Dies geschieht anhand Ihres persönlichen „Tumor-Steckbriefs“ (auch: Tumorformel), der sich aus verschiedenen Kriterien zusammensetzt:

  • Tumorgröße
  • ob der Tumor vollständig entfernt werden konnte
  • ob Lymphknoten in der Nähe des Tumors betroffen waren
  • wie aggressiv der Tumor  ist
  • weitere Faktoren

Eine Übersicht der Kriterien in den einzelnen Risikoklassen finden Sie hier.

Wichtig zu wissen: Die Einschätzung, in welche Risikogruppe Sie fallen, basiert auf Wahrscheinlichkeitsrechnungen. Dazu werden Erfahrungswerte von vielen verschiedenen Patienten herangezogen. Der Verlauf einer Erkrankung hat jedoch mit vielen sehr persönlichen Faktoren zu tun. Die Risikogruppe sagt somit nichts über den individuellen Verlauf Ihrer Erkrankung aus.

In der Patientenleitlinie Nierenkrebs und dem Blauen Ratgeber Nierenkrebs der Deutschen Krebshilfe finden Sie Tabellen, denen Sie entnehmen können, bei welcher Risikoklasse, welche Untersuchungen in welchem Abstand vorgenommen werden.

Wie lange erfolgt die Nachsorge?

Grundlage für die Festlegung, wie lange nach der ersten Behandlung eine Nachsorge vorgenommen wird, ist die Abschätzung Ihres Arztes, wie wahrscheinlich es ist, dass Ihr Tumor zurückkehrt. In der Regel sind das Zeiträume zwischen 5 und 9 Jahren. Unabhängig vom Rückfallrisiko erfolgen die Untersuchungen in den ersten 2 Jahren meistens häufiger, später dann in größeren Abständen. 

Dazu teilt man in verschiedene Risikoklassen ein. Die Zuordnung geschieht anhand Ihres persönlichen „Tumor-Steckbriefs“ (auch: Tumorformel), der sich aus verschiedenen Kriterien zusammensetzt, die sich bei den Untersuchungen ergeben haben. Mehr zu den Risikoklassen lesen Sie unter der Frage "Zu welcher Risikogruppe gehöre ich und was bedeutet das für meine Lebenserwartung?".

Je nach Risikoklasse werden auch die Art und die Häufigkeit der Untersuchungen geplant:

Die Nachsorge erfolgt abhängig vom Risiko über unterschiedliche Zeiträume. In der Regel sind das bei:

  • niedrigem Risiko: für die Dauer von 5 Jahren
  • mittlerem Risiko: für die Dauer von 9 Jahren
  • hohem Risiko: für die Dauer von 9 Jahren

Alles rund um die Nachsorge bei Nierenkrebs können Sie nachlesen, in der Patientenleitlinie Nierenkrebs, im Blauen Ratgeber Nierenkrebs der Deutschen Krebsgesellschaft oder bei der Patientenorganisation „Das Lebenshaus“.

Bei Patienten mit einer metastasierten Nierenkrebserkrankung gibt es keine Nachsorge im engeren Sinne. Ziel ist es hier vor allem, den Erfolg der Behandlung regelmäßig zu überwachen, bestmögliche Lebensqualität zu erzielen und bei vorliegenden Beschwerden gegebenenfalls weitere, möglichst wenig belastende Untersuchungen zu veranlassen.   

Wie geht es nach der Behandlung des Nierentumors weiter?

Auch wenn Ihre erste Behandlung – zum Beispiel eine Operation – abgeschlossen ist,  wird Ihr Arzt Sie über viele Jahre weiter betreuen und regelmäßige Untersuchungen bei Ihnen durchführen. Man spricht dann von Nachsorge. Diese regelmäßigen Arzttermine dienen dazu, rechtzeitig zu erkennen, wenn die Krankheit in derselben oder der anderen Niere wieder auftritt.

Bei einem lokalen Nierentumor unterscheidet man verschiedene Risikoklassen, um das Risiko einzuschätzen, wie wahrscheinlich es ist, dass der Krebs zurückkehrt. Je höher die Risikoklasse, desto länger und öfter wird Ihr Arzt regelmäßige Untersuchungen vornehmen, um sicher zu gehen, dass sich der Nierentumor nicht weiter ausgebreitet hat. Besprechen Sie mit Ihrem Arzt, zu welcher Risikoklasse Sie gehören. Mehr zu den Risikoklassen lesen Sie unter der Frage "Zu welcher Risikogruppe gehöre ich und was bedeutet das für meine Lebenserwartung?". 

Außerdem geht es bei der Nachsorge darum, mögliche Folgen der Therapie weiterzubehandeln, rechtzeitig Störungen der Niere zu entdecken und zu behandeln und festzustellen, ob der Tumor möglicherweise auch in andere Organe gestreut hat.

Alles rund um die Nachsorge bei Nierenkrebs können Sie nachlesen in der Patientenleitlinie Nierenkrebs, im Blauen Ratgeber Nierenkrebs der Deutschen Krebsgesellschaft oder bei der Patientenorganisation „Das Lebenshaus“.

Werden die Kosten erstattet, wenn ich einen zweiten Arzt zu Rate ziehe?

Im Sozialgesetzbuch V sind die Kosten für die Krankenkassen geregelt, allerdings ist die Zweitmeinung hier nicht aufgeführt. Dies bedeutet, dass die Krankenkassen nicht zwingend zur Zahlung für das Einholen einer zweiten Meinung verpflichtet sind. Da gesetzliche und private Krankenkassen unterschiedliche Regelungen haben, sollten Sie die mögliche Übernahme der Kosten vorab mit Ihrer Krankenkasse abklären. Fast immer werden die Kosten aber übernommen, gegebenenfalls sollten sie darauf bestehen. In Einzelfällen kann es aber auch zu Abrechnungsproblemen kommen, so dass für Patienten Mehrkosten entstehen.

Mehr zu Ihren Rechten als Patient erfahren Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.

Ob Sie eine Überweisung benötigen ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Bei den meisten Unikliniken benötigen Sie eine Überweisung vom behandelnden Facharzt. Besprechen Sie dies am besten mit Ihrem Arzt. 

Ich fühle mich unsicher mit meiner Diagnose oder der geplanten Behandlung. Was kann ich tun?

Manchmal kann es hilfreich sein, sich zu seiner Diagnose noch mal anderweitig zu informieren. Das kann ein erneuter Arztbesuch sein oder aber auch Websites und Telefondienste von Fachgesellschaften, Patientenorganisationen oder Krebsinformationsdiensten. Ein Wegweiser vom Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums kann Sie bei der Suche nach sicheren Websites unterstützen.

Wenn Sie zu Ihrer Diagnose oder der vorgeschlagenen Behandlung noch eine weitere Meinung haben möchten, besteht die Möglichkeit, eine Zweitmeinung durch einen spezialisierten Arzt einzuholen. Dazu können Sie sich unter anderem an ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft zertifiziertes Zentrum wenden, wo viele verschiedene Spezialisten unter einem Dach arbeiten. Gute Anlaufstellen für eine Empfehlung sind auch Patientenorganisationen, die sich speziell um Nierenkrebspatienten kümmern, wie zum Beispiel „Das Lebenshaus“.

Unterstützung bei der Suche nach einem unabhängigen Arzt für eine zweite Meinung bieten auch einige Anbieter im Internet, wie zum Beispiel Better Doc.

 

 

Können/müssen Tumormarker gemessen werden?

Tumormarker sind Substanzen, die auf eine Krebserkrankung hinweisen, wenn diese im Blut verstärkt nachweisbar sind. Diese können entweder von den Tumorzellen selbst oder von gesunden Zellen als Antwort auf das Vorhandensein eines Tumors gebildet werden. Ein sehr bekannter Tumormarker ist zum Beispiel die Bestimmung des sogenannten PSA-Wertes im Blut beim Prostatakrebs. Zurzeit gibt es für Nierenkrebs keine spezifischen Tumormarker.  

Weitere Hintergrundinformationen zu Tumormarkern finden Sie beim Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums.

Wie erhalte ich alle meine Befunde und wie verstehe ich diese?

In der Regel händigt Ihnen der Arzt den sogenannten Arztbrief aus, in dem Sie Ihre Diagnose und Ihre Befunde noch einmal in Ruhe nachlesen können. Falls Sie keine genauen Informationen bekommen haben, sprechen Sie Ihren Arzt darauf an.

Laut Patientenrechtegesetz müssen Patienten verständlich und umfassend über Diagnosen und Therapien aufgeklärt werden.

Auf der Webseite washabich.de  finden Sie Unterstützung beim Verstehen Ihrer Arztbriefe. Medizinstudenten übersetzen kostenlos Ihre Befunde in eine für Patienten verständliche Sprache.

Warum wird ein Kontrastmittel gegeben?

Kontrastmittel sind bestimmte Stoffe, die bei bildgebenden Untersuchungen, wie zum Beispiel einer Computertomografie oder Magnetresonanztomografie, vor der Untersuchung gegeben werden und helfen sollen, Organe und Strukturen besser darzustellen. Die Kontrastmittel werden in der Regel als Infusion direkt in die Venen geleitet. Bei Nierenkrebs lassen sich so besser die Ausdehnung des Tumors, sehr kleine Tumoren, Metastasen und der Befall von Lymphknoten erkennen.

Um sicher zu gehen, dass Ihnen die Kontrastmittel nicht schaden können, müssen vorher Blutwerte abgenommen und im Labor untersucht werden. Für eine CT Untersuchung werden beispielsweise die Nieren- und die Schilddrüsenfunktion getestet.

Wenn Sie sich weiter über Untersuchungen bei Nierenkrebs informieren möchten, empfehlen wir Ihnen die Patientenleitlinie Nierenkrebs, den Blauen Ratgeber Nierenkrebs oder die Webseite der Deutschen Krebsgesellschaft.