Ambulant oder stationär? Welche Reha-Formen werden für Kinder und Jugendliche angeboten?

Eine Reha-Maßnahme für Kinder und Jugendliche findet in der Regel stationär statt. Das bedeutet, dass ein Kind während der Dauer der Reha (häufig sind es 4 Wochen) in der entsprechenden Einrichtung wohnt.

Die individuellen Reha-Ziele werden nach einer Eingangsuntersuchung festgelegt und ein entsprechender Reha-Plan erstellt. Dieser kann medizinische, psychologische, pädagogische, physiotherapeutische oder auch berufsorientierte Elemente umfassen. Dabei können unterschiedliche Ärzte und Therapeuten beteiligt sein, z.B. Kinderärzte, Psychologen, Physiotherapeuten und Ernährungsberater.

Während der Reha findet neben den therapeutischen Anwendungen bei Schulkindern auch Schulunterricht statt, der auf das Alter und den Schultyp der teilnehmenden Kinder abgestimmt ist. Der sogenannte Überbrückungsunterricht in den Hauptfächern soll vermeiden, dass ein Kind durch die Reha später Schulprobleme bekommt.

Weitere Informationen bietet der Caritas Bundesverband Kinder- und Jugendreha e.V.

Welche Kliniken stehen für die Reha zur Verfügung und können Eltern bzgl. Ort und Klinik einen Wunsch äußern?

Bei der Auswahl der Reha-Einrichtung sollten Sie den behandelnden Kinder- und Jugendrheumatologen / die Kinder- und Jugendrheumatologin um Rat fragen. Auch Ihre Krankenversicherung kann Sie möglicherweise beraten und Ihnen Informationen geben. Es ist ratsam, eine Klinik aufzusuchen, die auf rheumatische Erkrankungen und / oder die Behandlung von Kindern und Jugendlichen spezialisiert ist.

Eine erste Orientierung ermöglichen Datenbanken im Internet: Die Deutsche Rentenversicherung bietet eine Übersicht über Reha-Kliniken, die man nach medizinischen Indikationen sortieren kann.

Eine Übersicht über Reha-Kliniken für Kinder und Jugendliche bietet der Caritas Bundesverband Kinder- und Jugendreha e.V.

Wer entscheidet, ob ein Kind eine Reha-Maßnahme erhält?

Über die Bewilligung einer Reha-Maßnahme entscheidet der zuständige Kostenträger, häufig ist es die Deutsche Rentenversicherung oder eine Krankenversicherung.  

Wenn der Antrag abgelehnt wird, können Sie beim Kostenträger eine schriftliche Begründung verlangen. Gegen die Ablehnung können Sie innerhalb der genannten Frist Widerspruch einlegen. Dazu sollten Sie die Ablehnungsgründe vorab mit Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin besprechen und den Widerspruch mithilfe Ihres Arztes / Ihrer Ärztin begründen.

Weitere Informationen zu Reha-Maßnahmen bieten die Deutsche Rentenversicherung, die Krankenkassen sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR).

Wie kann ich eine Reha-Maßnahme für mein Kind beantragen?

Zunächst sollten Sie mit dem Kinder- und Jugendrheumatologen / der Kinder- und Jugendrheumatologin oder dem Hausarzt / der Hausärztin oder Kinderarzt / Kinderärztin besprechen, ob eine Reha-Maßnahme für Ihr Kind sinnvoll sein kann. Ihr Arzt kann Sie beim Reha-Antrag unterstützen und auch bei der Wahl der Reha-Klinik beraten.

Weitere Informationen und Online-Formulare für den Antrag finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.   

Eine Hilfestellung für den Reha-Antrag bietet der Caritas-Bundesverband Kinder- und Jugendreha.

Was ist der Unterschied zwischen einer Reha-Maßnahme und einer Mutter-Kind-Kur bzw. Vater-Kind-Kur?

Bei einer Mutter- oder Vater-Kind-Kur steht der erwachsene Patient im Mittelpunkt. Die mitgebrachten Kinder werden für die Dauer der Kur betreut, aber für sie finden keine spezifischen Therapie- oder Rehamaßnahmen statt. (Ausnahme: Die Kinder sind selbst sog. „Therapiekinder“.) Deshalb ist eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur keine sinnvolle Alternative zu einer Reha-Maßnahme für Kinder und Jugendliche.

Zu den Unterschieden zwischen Kinder- und Jugend-Reha und einer Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur informiert der Caritas Bundesverband Kinder- und Jugendreha e.V.

Können Eltern ihre Kinder bei der Reha begleiten?

Viele Reha-Einrichtungen bieten die Möglichkeit, dass Patienten von Angehörigen begleitet werden. Wenn Sie Ihr Kind begleiten möchten, sollten Sie sich vorab in der Klinik nach entsprechenden Möglichkeiten und den Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson erkundigen. Auch ein Geschwisterkind kann ggf. mitkommen, wenn zu Hause keine Betreuung möglich ist.

Die Kosten für eine Begleitperson werden bei Reha-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche bis 12 Jahren in der Regel von den Trägern übernommen. Bei älteren Kindern muss dazu die medizinische Notwendigkeit einer Begleitung nachgewiesen werden. Zudem kann eine Erstattung des Verdienstausfalls beantragt werden. Die Übernahme von Kosten für eine Haushaltshilfe ist in bestimmten Fällen ebenfalls möglich. Bei Fragen zur Kostenerstattung können Sie sich an den jeweiligen Kostenträger wenden.

Weitere Informationen bietet die Deutsche Rentenversicherung.

Wo können Eltern sich bzgl. einer Reha-Maßnahme für ihr Kind beraten lassen?

Sie haben Fragen zur Reha? Es gibt verschiedene Anlaufstellen, die Ihnen weiterhelfen können.

Der erste Ansprechpartner für die Beantragung einer Maßnahme

ist der Kinder- und Jugendrheumatologe / die Kinder- und Jugendrheumatologin. Bei psychosozialen Fragen sind auch Kinder- und Hausärzte gute Ansprechpartner.

Sprechen Sie am besten den Arzt / die Ärztin, der das Kind und die Familie am besten kennt. Er / sie kann gemeinsam mit den Eltern überlegen, ob eine Rehamaßnahme zum aktuellen Zeitpunkt geeignet sein kann und welche Rehaklinik dazu möglicherweise in Frage kommt.

Als externe Beratungsstelle steht zudem die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) zur Verfügung. Sie bietet eine Beratung und Unterstützung bei allen Fragen zur Rehabilitation – entweder telefonisch oder auch in lokalen Beratungsstellen vor Ort.

Eine Beratung online und vor Ort bietet auch der Caritas-Bundesverband Kinder- und Jugendreha e.V.

Weitere Informationen bekommen Sie bei Krankenkassen und bei der Deutschen Rentenversicherung.

Welche Voraussetzungen müssen Kinder und Jugendliche für eine Reha-Maßnahme erfüllen?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen zu können:

  • Die medizinische Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme muss von einem Arzt bestätigt werden.
  • Die Rehabilitationsmaßnahme muss vom Kostenträger genehmigt sein.

Der Antrag für eine medizinische Reha-Maßnahme läuft in der Regel über den Kinder- und Jugendrheumatologen / die Kinder- und Jugendrheumatologin oder einen anderen Facharzt / eine Fachärztin, der / die eine medizinische Notwendigkeit bestätigt.

Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Krankenversicherung oder bei der Deutschen Rentenversicherung oder den anderen Trägern von Leistungen zur Teilhabe.

Informationen und Unterstützung bei allen Fragen zur Teilhabe und Rehabilitation bietet auch die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in ihren lokalen Beratungsstellen.

Können Kinder und Jugendliche bei Kinderrheuma Reha-Maßnahmen in Anspruch nehmen?

Dank der modernen Therapiemöglichkeiten besteht heute kaum Bedarf für Reha-Maßnahmen bei jungen Rheumapatienten / Rheumapatientinnen. Viele Kinder und Jugendliche können heute mit einer rheumatischen Erkrankung im Sportverein aktiv sein und haben im Alltag nur wenige Einschränkungen.

In seltenen Fällen sind Reha-Maßnahmen sinnvoll: für sehr schwere, nicht gut kontrollierbare Verläufe. Wenn Sie unsicher sind, ob eine Reha-Maßnahme in Frage kommt, sollten Sie Ihren Kinder- und Jugendrheumatologen / Ihre Kinder- und Jugendrheumatologin um eine Einschätzung bitten und fragen, ob eine Reha-Maßnahme bei Ihrem Kind sinnvoll ist.

Ein zentrales Ziel der Reha besteht darin, die Funktionsfähigkeit und Beweglichkeit der Gelenke zu verbessern und die Muskeln zu kräftigen, um Schmerzen zu lindern und die körperliche Leistungsfähigkeit der jungen Patienten zu verbessern. Dazu werden z.B. Physiotherapie, Massagen, Schwimmen und anderes sportliche Training eingesetzt. Außerdem werden die jungen Patienten während der Reha auch pädagogisch betreut.

Die Träger von Reha-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche sind in der Regel die Deutsche Rentenversicherung oder die Krankenkassen.

Weitere Informationen zu Reha-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche bieten die Deutsche Rentenversicherung und der Caritas-Bundesverband Kinder- und Jugendreha e.V.

Welche Probleme können beim Übergang von der Kinder- zur Erwachsenenmedizin auftauchen und wie sollte man damit umgehen?

In der medizinischen Fachsprache wird der Übergang der Patienten von der Kinder- zur Erwachsenenmedizin „Transition“ genannt. Dies bedeutet, dass die jungen Patientinnen und Patienten Schritt für Schritt den selbstständigen Umgang mit der Erkrankung lernen.

Dieser Prozess wirft viele Fragen auf, die rechtzeitig beantwortet werden sollten, um eine konstante medizinische Versorgung zu gewährleisten.

Folgende Fragen können beim Übergang von der Pädiatrie zur Erwachsenenmedizin wichtig sein:

  • Welcher Arzt bzw. welche Ärzte können den Kinder- und Jugendrheumatologen ersetzen?
  • Ab wann können und sollen junge Patienten im Arztgespräch „mitreden“ oder auch ohne Elternbegleitung zum Arzt gehen? (Häufig im Alter von 13–14 Jahren, aber es ist individuell sehr verschieden.)
  • Wie verändern sich die Medikation und die Dosierung der Medikamente?
  • Was ändert sich bei den Leistungen der Krankenkassen, wenn Kinder erwachsen werden?
  • Wie ändert sich die medizinische Versorgung, wenn Kinder für die Ausbildung oder für das Studium in eine andere Stadt ziehen?
  • Welche Folgen kann die Rheumabehandlung für eine Schwangerschaft bzw. für die Zeugungsfähigkeit und die Familienplanung haben?

Eltern von Kindern mit chronischen Erkrankungen sollten sich möglichst frühzeitig darum kümmern, dass die Weichen für den Übergang von der Pädiatrie zur Erwachsenenmedizin gestellt werden.

Die Deutsche Rheuma-Liga hat für junge Patienten verschiedene Online-Angebote entwickelt: Unter dem Titel Get on! Jung sein mit Rheuma“ und „Mein Rheuma wird erwachsen“ finden Betroffene Informationen und Tipps, die beim Wechsel vom Kinderarzt zum Rheumatologen für Erwachsene hilfreich sein können.

Im Bundesverband Kinderrheuma steht die Jugendorganisation RAY (Rheumatoid Arthritis’s Yours) als Ansprechpartner für die Fragen von jungen Patienten zur Verfügung.